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Initiative aus Wien

Frauen zahlen. Männer pinkeln gratis.

In Wien kostet die Nutzung einer WC-Kabine an vielen öffentlichen Anlagen 50 Cent – die Nutzung des Pissoir daneben ist gratis. Das ist Diskriminierung. Wir klagen dagegen.

Kostenlos, unverbindlich, der Schadenersatz kann gespendet werden.

Grafik: Frauen- und Männer-Piktogramm mit einer 50-Cent-Münze dazwischen

Worum es geht

50 Cent gegen 0 Cent

Von 167 öffentlichen WC-Anlagen der MA 48 sind 138 kostenlos. In 27 Anlagen kostet die Nutzung der Kabine während der Betreuungszeiten 50 Cent (Stand: Juli 2026). Die Nutzung des Pissoirs daneben im Männerbereich ist gratis, de facto sind die Pissoirs nur für Männer gedacht und für diese benützbar. Außerhalb der Betreuungszeiten ist die Nutzung aller Kabinen kostenlos – die Ungleichbehandlung besteht also während der betreuten Stunden.

Verboten laut W-ADG

Wer nur wegen des Geschlechts zahlen muss, wird unmittelbar diskriminiert. So steht es in § 2 und § 3 Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

Es geht nicht ums Geld

§ 4 W-ADG sieht mindestens 1.000 Euro Schadenersatz pro betroffener Person vor. Sollte das Urteil zu Gunsten von Melanie ausfallen, beabsichtigt sie den zugesprochenen Betrag zu spenden.

„In Wien kostet Gleichberechtigung für Frauen extra, nämlich 50 Cent pro Erleichterung.“

Die Rechtslage in Kurzform

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz verbietet genau das – und sieht nach § 4 W-ADG mindestens 1.000 Euro Schadenersatz pro betroffener Person vor.

Details zur Rechtslage anzeigen

§ 2 Abs 1 W-ADG: Jede unmittelbare und jede mittelbare Diskriminierung ist im Geltungsbereich des Gesetzes verboten.

§ 3 Abs 1 W-ADG: Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines Merkmals – hier des Geschlechts – in einer vergleichbaren Situation benachteiligt wird.

Das kostenfreie Angebot – die Pissoirs – der Dienstleistung der Zurverfügungstellung öffentlicher Toiletten steht allein Männern offen. Das differenzierende Merkmal ist damit nicht die Ausstattung, sondern das Geschlecht selbst. In eventu liegt jedenfalls eine mittelbare Diskriminierung nach § 3 Abs 2 vor.

Eine sachliche Rechtfertigung nach § 3a Abs 1 W-ADG liegt nicht vor.

§ 4 Abs 1 W-ADG: Neben dem Ersatz des Vermögensschadens besteht Anspruch auf angemessenen Schadenersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung – mindestens EUR 1.000.

§ 4a Abs 3 W-ADG: Ansprüche sind fristgebunden – der Vorfall darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, bei Belästigung ein Jahr.

Melanie, Initiatorin von 50cent.at

Wer dahinter steht

Hallo, ich bin Melanie.

Ich bin 27 Jahre alt. Zuletzt war es im Stadtpark – davor jahrelang dasselbe. Als ich mit einem Freund zu den Toiletten ging, musste ich 50 Cent bezahlen, während er einfach gratis pinkeln konnte. Es geht nicht um die Münze. Es geht darum, wie es sich anfühlt, in einer Situation wie dieser diskriminiert zu werden.

Deshalb klage ich. Sollte ich gewinnen, spende ich den ganzen zugesprochenen Betrag vollständig an eine Organisation, die sich für Gleichberechtigung einsetzt.

Rechtsanwältin Mag. Petra Laback, Laback Rechtsanwalts GmbH, unterstützt mich in diesem Verfahren pro bono.

Melanies ganze Geschichte lesen

Ich bin 27 Jahre alt. Zuletzt war es im Stadtpark – davor jahrelang dasselbe. Als wir zu den Toiletten gingen, musste ich 50 Cent bezahlen, während mein Freund einfach gratis pinkeln durfte. Es sind nur 50 Cent, sagen manche. Doch für mich fühlt es sich nicht so an. Es fühlt sich danach an, in einer alltäglichen Situation wie dieser diskriminiert zu werden.

Deshalb habe ich ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und schließlich geklagt. Mir geht es nicht ums Geld. Mir geht es darum, dass solche Ungerechtigkeiten aufhören. Sollte ich gewinnen, spende ich den zugesprochenen Betrag vollständig an eine Organisation, die sich für Gleichberechtigung einsetzt.

So läuft es ab

  1. 01

    Du trägst dich ein

    Zwei Minuten, kostenlos, unverbindlich.

  2. 02

    Melanies Verfahren läuft

    Ihre Klage ist eingebracht, das Verfahren läuft.

  3. 03

    Gemeinsame Schlichtung

    Der Plan ist, für alle Eingetragenen das Schlichtungsverfahren einzuleiten. 

  4. 04

    Wenn nötig: Klage

    Wenn beim Schlichtungsgespräch keine gütliche Einigung erfolgt, kann die Klage erhoben werden. 

Warum zuerst Schlichtung?

Vor einer Klage nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz muss zwingend ein Schlichtungsverfahren bei der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen eingeleitet werden. Erst wenn dort keine gütliche Einigung erzielt wird und die Bestätigung nach § 7a Abs 3 W-ADG vorliegt, kann Klage erhoben werden. Melanies Schlichtungsverfahren endete am 29.06.2026 ohne Einigung, die Bestätigung liegt vor.

Alleine sind es 50 Cent. Gemeinsam ist es ein Präzedenzfall.

Trag dich für das gemeinsame Verfahren ein

Du hast in Wien 50 Cent fürs WC gezahlt und dich dabei ungerecht behandelt gefühlt? Dann melde dich. Je mehr sich beteiligen, desto stärker sind wir. Aus einer Klage können hundert werden – unser Ziel ist Veränderung und Gleichbehandlung.

Je mehr Frauen sich eintragen, desto mehr Aufmerksamkeit erlangt unser Anliegen.

Nur Buchstaben, z. B. Melanie.

Optional.

Nur Buchstaben, z. B. Musterfrau.

Genau 4 Ziffern, z. B. 1010 für Wien.

Für ein Schlichtungsverfahren bzw. eine Klage sind Name und Adresse rechtlich notwendig.

Wichtig: Der Vorfall darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (§ 4a Abs 3 W-ADG).

Mögliche Anhaltspunkte: Was ist passiert? Wer war dabei? Wie hast du reagiert?

Die Vormerkung ist unverbindlich und kostenlos. Sie ist keine Klage und auch keine Zustimmung zur Klage – zuerst wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.

Der Schadenersatz wird gespendet

Melanie spendet ihren Schadenersatz vollständig an eine Frauenorganisation. Wird eine Klage geführt und Schadenersatz zugesprochen, kannst du es ihr nachmachen – im Formular genügt ein Häkchen.

Medienberichte zur 50-Cent-WC-Gebühr

Von der Kritik der Volksanwaltschaft im August 2025 bis zur Klage im Sommer 2026: alle Berichte in einer Zeitachse, neueste zuerst.

  1. W24 ·

    24 Stunden Wien – WC-Frage: Stadt evaluiert, Passant:innen befragt

    Der Wiener Lokalsender W24 greift in seiner Sendung „24 Stunden Wien“ die WC-Gebühren-Debatte auf: Die Stadt evaluiert derzeit eine mögliche Gratis-Nutzung öffentlicher Toiletten, W24 befragt dazu Passant:innen zur ungleichen Behandlung von Frauen und Männern bei den WC-Gebühren.

    TV-Beitrag; Video, keine Textmeldung.

    Phase: Hintergrund & Debatte

    Beitrag bei W24 lesen
  2. lomazoma.com ·

    Klage gegen die Stadt Wien: „Dieser Fall der Diskriminierung stinkt wirklich zum Himmel!“

    Das deutsche Nachrichtenportal lomazoma.com greift den Fall auf und fasst die ZEIT-Reportage zusammen: Melanie Gradik muss als Frau 50 Cent für die Toilettenkabine zahlen, während Männer das Pissoir gratis nutzen können. Bei einem Erfolg der Klage würde sie die gesetzliche Mindestentschädigung von 1.000 Euro erhalten; ihr geht es aber um Gleichbehandlung, nicht ums Geld.

    Zusammenfassung/Zweitverwertung der ZEIT-Reportage vom 5. September 2026.

    Phase: Klage & Schlichtung 2026

    Beitrag bei lomazoma.com lesen
  3. taz ·

    Warum müssen Frauen für die Toilette zahlen und Männer nicht? Eine Frau verklagt Wien

    Die deutsche Tageszeitung taz (Wien-Korrespondent Florian Bayer) widmet dem Fall eine ausführliche Reportage: Melanie Gradik und ihr Begleiter standen im Wiener Stadtpark vor derselben Toilettenanlage – sie musste 50 Cent für die Kabine zahlen, er konnte das nur für Männer nutzbare Pissoir gratis benützen. Die taz ordnet die von der Stadt Wien angeführte Rechtfertigung (Vermeidung von „wilder Verunreinigung“) ein und stellt sie den Zahlen gegenüber: Die WC-Gebühren bringen der Stadt nur rund 300.000 Euro pro Jahr ein, während Reinigung und Erhaltung der 168 Anlagen jährlich 5,3 Millionen Euro kosten. Auch die Volksanwaltschaft wird zitiert, die die Regelung schlicht als „ungerecht“ bezeichnet.

    Phase: Klage & Schlichtung 2026

    Beitrag bei taz lesen
Alle 127 Beiträge anzeigen

Häufige Fragen

Ich habe keinen Beweis – ich habe zum Beispiel kein Foto gemacht. Geht das trotzdem?

Ja. Eine ungefähre Zeitangabe und der Ort genügen für die Vormerkung. Schreib einfach so genau, wie du dich erinnerst.

Wie lange kann ich meinen Fall geltend machen?

Ansprüche nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz sind fristgebunden: Der Vorfall darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen (§ 4a Abs 3 W-ADG), bei Belästigung beträgt die Frist ein Jahr. Ältere Fälle können wir daher nicht mehr geltend machen – deshalb fragen wir im Formular nach dem Zeitpunkt.

Kostet mich die Teilnahme etwas?

Die Vormerkung ist kostenlos und unverbindlich. Bevor irgendein Schritt gesetzt wird, informieren wir dich per E-Mail über Ablauf, Risiken und Kosten.

Warum brauche ich ein Schlichtungsverfahren?

Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz verlangt vor einer Klage die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen (§ 4a W-ADG). Erst wenn keine gütliche Einigung erzielt wird, ist die Klagsführung zulässig.

Was passiert mit meinen Daten?

Deine Angaben werden von der Laback Rechtsanwalts GmbH ausschließlich zur Prüfung und Vorbereitung des gemeinsamen Schlichtungsverfahrens bzw. einer Klage verarbeitet. Sie sind nicht öffentlich sichtbar und werden nicht für Werbung genutzt. Kommt es zu keinem Mandat, werden die Daten spätestens 6 Monate nach dem letzten Kontakt gelöscht. Details in der Datenschutzerklärung.

Wird mein Name öffentlich?

Beim Schlichtungsverfahren vor der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen besteht kein Ausschluss der Öffentlichkeit. Kommt es zur Klage, ist die Verhandlung nach § 171 ZPO grundsätzlich öffentlich; dein Name steht in Klage, Akt und Urteil. Von uns wird er nicht veröffentlicht – nicht auf dieser Website, nicht in Presseaussendungen, nicht gegenüber Medien. Ob du selbst öffentlich auftreten willst, entscheidest du.

Muss ich vor Gericht erscheinen?

Im Schlichtungsverfahren nicht – dort vertritt dich die Kanzlei. Kommt es zur Klage, ist eine Einvernahme von etwa einer Stunde üblich.

Wie lange dauert das?

Ehrlich: Das lässt sich nicht genau sagen. Melanies Verfahren läuft bereits. Für alle Vorgemerkten startet das gemeinsame Schlichtungsverfahren danach. Rechne in Monaten, nicht in Wochen – du musst währenddessen nichts tun.

Ist das eine echte Sammelklage?

In Österreich gibt es keine Sammelklage nach US-Vorbild. Rechtlich sind es gebündelte Schlichtungsanträge und, wenn nötig, gemeinsam organisierte Einzelklagen, die von einer Kanzlei betreut werden. Für dich macht das keinen Unterschied: ein Formular, ein Verfahren, gemeinsame Vertretung.

Du hast auch gezahlt?

Dann trag dich ein. Unverbindlich, kostenlos, zwei Minuten.